Nonne, Burgfräulein, Amazone – Das sind nur einige der Rollen, die in Trivialliteratur und Film der Frau im Mittelalter zugeschrieben werden.
Doch wie sah die weibliche Lebenswelt von Frauen in der mittelalterlichen Gesellschaft wirklich aus? Mit den folgenden Überlegungen werde ich versuchen, einige Denkanstöße zu geben, wie Frauen im Mittelalter gesehen wurden und mit welchen Problemen sie konfrontiert waren.
Zunächst einmal stellt sich die Frage, von welchen Voraussetzungen wir dabei ausgeben – das heißt, wie der Stand der Frau in der Gesellschaft in den Jahrhunderten war, die dem Mittelalter vorangingen.

Frauen in der Antike
Der römische Historiker und Senator Tacitus (58 n.Chr. - ?) umschreibt in seinem Werk „Germania“ ein – zweifelsohne idealisiertes - Bild der germanischen Gesellschaft, das auch die Stellung der Frau beschreibt: Den Frauen oblag in der überaus patriarchalischen Familienstruktur die Führung des Haushalts. Dazu gehörte neben der Organisation der Abläufe auf dem Hof auch die Anleitung der Sklaven und gemeinsam mit diesen die Bestellung der Felder.
Darüber hinaus formulierte Tacitus in seinen „Historien“ die These, dass die Germanen ihre Frauen verehrten, da ihnen etwas Heiliges und Seherisches inne sei, so dass zumindest einige wenige von ihnen zumindest in religiöser Sicht eine gewisse Führungsrolle einnahmen.

Im römischen Kaiserreich dagegen war die Stellung der Frau auch abseits der Rolle als Priesterin deutlich günstiger. War die Frau in der spätrömischen Gesellschaft durch die römische „mater familias“ deutlich besser gestellt als in der Germanischen Gesellschaft, so machte sie spätestens Kaiser Augustus durch die Abschaffung des so genannten „Geschlechtervormundes“, nach dem beim Tod des Vaters dessen Rechte im Bezug auf die Tochter auf einen männlichen Verwandten übergingen, zu einem selbstständigen Rechtsperson. Darüber hinaus konnte die Frau im römischen Recht dem Mann den Zugriff auf ihre Mitgift verweigern, was ihr letztendlich eine gewisse Sicherheit im Bezug auf ihre Versorgung verschaffte. Jedoch herrschte trotz all dieser „Begünstigungen“ für die Frauen auch im antiken Rom eine patriarchale Grundordnung vor, die die Frau deutlich dem Mann unterordnete.
[Edith Ennen: Frauen im Mittelalter, C.H.Beck, 1985]

Frau im Christentum
Davon ausgehend veränderte sich Rolle und Stand der Frau in der Gesellschaft im Verlaufe des Mittelalters deutlich. Wichtigster Einflussfaktor dafür war dabei schon in der ausgehenden Antike und dann vor allem im frühen Mittelalter die flächendeckende Verbreitung des christlichen Glaubens.
Eine große Neuerung war zum Beispiel das Eherecht, welches die Ehe erstmals als von beiden Seiten freiwillige Verbindung sah, die Persönlichkeitsrechte der Ehefrau wurden somit zumindest in der Theorie gewahrt. Praktisch finden sich jedoch deutlich unterschiedliche Auslegungen der christlichen Eheauffassung, deren Grundsätze sich in erster Linie aus der biblischen Offenbarung herleiten: Einehe, Unauflöslichkeit der Ehe, Verbot von Verwandtenehen bzw. Inzest.
Vor allem das auf den Apostel Paulus zurückgeführte Verbot von Scheidungen steht im krassen Gegensatz zu den sowohl im römischen als auch im Jüdischen Recht üblichen Ehetrennungen durch einen Scheidungsbrief, mit dem der Mann seine Ehefrau aus der Ehe entließ. Paulus setzt die Verbindung von Mann und Frau dem Verhältnis von Christus zu seiner Kirche gleich, woraus sich die Dauerhaftigkeit von Christlichen Verbindungen ergibt [Die Bibel, Brief an die Epheser]
Dem gegenüber nennt Paulus die Auflösung einer Verbindung einer christlichen mit einem nichtchristlichen Partner durchaus für statthaft.
[Die Bibel, 1 Kor. 7, 8-21].

Selbstverständlich kann in der mittelalterlichen ständischen Gesellschaftsordnung die Stellung der Frau  nicht pauschal definiert werden.
Je nach Gesellschaftsschicht und familiärer Herkunft unterschieden sich sowohl die gesellschaftlichen Zwänge, der die Frau unterlag, als auch die Rechte und Möglichkeiten, die ihr offen standen. An Hand der nachfolgenden Beispiele wird deutlich, in wo Unterschiede auftreten konnten, und welche Aspekte unabhängig von gesellschaftlicher Stellung mehr oder weniger einheitlich durch die Gesellschaft galten.

Mägde und Bauersfrauen
Der weitaus größte Teil der Bevölkerung war – vor allem im frühen Mittelalter – entweder als freie Bäuerinnen und Bauern, als Mägde und Knechten oder als Leibeigene in der Landwirtschaft beschäftigt. Im Verlauf des hohen und vor allem des späten Mittelalters bildete sich zwar zunehmend ein (Stadt-)Bürgertum heraus, jedoch blieb die Gesellschaft weiterhin deutlich agrarisch geprägt. Somit war natürlich auch weit mehr als die absolute Mehrheit der Frauen Bäuerinnen, Mägde oder Leibeigene.
Im Großen und Ganzen war der bäuerliche Haushalt auf Selbstversorgung (Subsistenzwirtschaft) ausgelegt, dazu gehörte neben der Landwirtschaft und dem Haushalt auch die Herstellung von Alltagsgegenständen und Kleidung für den Eigenbedarf. Hinzu kam allerdings - vor allem im Früh- und Hochmittelalter - als übliche Aufgabe der Leibeigenen zusätzlich zur Erwirtschaftung von Ernteerträgen auch die Herstellung von Stoffen und die Weiterverarbeitung zu Kleidung für den Grundbesitzer. Normalerweise gab es dabei in den Haushalten eine recht strikte Teilung der Arbeiten zwischen Mann und Frau, die teilweise sogar in Gesetzen festgelegt wurde. Die „Admonitio Generalis“ ( im Jahr 789 von Karl dem Großen erlassen ) macht an Hand der am Sonntag für Mann und Frau verbotenen Arbeiten die Aufteilung deutlich: Den Frauen oblag danach in erster Linie die so genannte Binnenwirtschaft, d.h. die Haushaltsführung, die Versorgung der Familie, aber auch die Herstellung von Stoffen aus Wolle oder Flachs, sowie die Verarbeitung zu Bekleidung, und außerdem das Herrichten des Bades für die Familie.

Obwohl die christlichen Eheregeln theoretisch galten, allen voran die Freiwilligkeit und somit die Gleichstellung der Ehepartner ( vor Gott ) [ Die Bibel, Eph. 5, 22-33 / Paul Mikat: Dotierte Ehe - rechte Ehe (1978) ISBN 3-531-07227-7 ], ist anzunehmen, dass auch in den unteren Gesellschaftsschichten eher praktische Erwägungen als persönliche Vorlieben den Eheschließungen zu Grunde lagen. In der Familie war die Frau dem Hausherrn klar untergeordnet , was sich vor allem in der rechtlichen Stellung manifestierte. Erst nach dem Tod des Ehemannes trat die Ehefrau als Rechtskörper an seiner statt überhahupt in Erscheinung und durfte somit den Hof entweder als Witwe weiterführen, oder übergab den Familienvorstand an den erbberechtigten Sohn [ F.Schwind: Beobachtungen zur inneren Struktur des Dorfes in Karolingischer Zeit (1977 ) ISBN ? ] . Dennoch zeigt sich aus den oben genannten Aufgaben, dass sie für die Familie eine wichtige, wenn nicht die zentrale Funktion einnimmt – jedenfalls lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen Verantwortungsbereich und rechtlicher Stellung im Familienverband erkennen.
[Werner Rösener: Bauern im Mittelalter, C.H.Beck, 1993]

Adelige als Verwalterinnen und Politikerinnen
Im großen und ganzen hatten die adeligen Frauen denselben Aufgabenbereich wie eine Bauersfrau. Der soziale Status bestimmte den Anteil der direkten Arbeiten, die mit steigendem sozialen Rang gegenüber Überwachung und Organisation der Untergebenen abnahmen. In einem adeligen Haushalt oblag der Frau somit in erster Linie die Führung des Haushalts mit Beaufsichtigung der Knechte und Mägde, Führung der Küche, Organisation der täglichen Arbeiten etc. In den riesigen Haushalten des Hochadels wurde ihr dies unter Umständen soweit aus der Hand genommen, dass diese organisatorischen und überwachenden Tätigkeiten einer oder mehreren untergebenen Personen übertragen wurden.
Trotz des grundsätzlich ähnlichen Aufgabengebiets im Haushalt unterschied sich das Leben der adligen Frauen von dem ihrer Geschlechtsgenossinnen durch einen höheren Lebensstandard und - ganz wichtig - im Zugang zu Bildung. Einerseits war ein Mindestmaß an Bildung im Sinne von Schreib- und Rechenfähigkeiten zur Führung eines größeren Haushalts unerlässlich, jedoch kann vermutet werden, dass große Teile der Bildung, die einer Frau zuteil wurde, dazu diente, sie im Sinne der Notwendigkeiten einer männerzentristischen Gesellschaft einsetzbar zu machen.
Der eigentliche „Wert“ einer Frau von adeliger Abstammung ergab sich letztendlich nicht aus ihren haushalterischen  oder handwerklichen oder gar individuellen Fähigkeiten, sondern viel mehr aus ihrer Abstammung und dem Besitzstand ihrer Familie. Da im Mittelalter in der Regel der Besitz auf den Sohn überging, und Töchter somit neben der Aussteuer wenig Materielles mit in die Ehe brachten, bestand ihre größte Bedeutung darin, durch ihre Verheiratung Verbindungen von Adelsgeschlechtern herzustellen oder zu festigen. Somit wurden sie vor allem als politisches Faustpfand wahrgenommen. Waren jedoch keine männlichen Erben vorhanden, konnten die Töchter über das Erbe verfügen und damit ihre Postion stärken.
Die genaue Bedeutung, die die Frau dann auf Grund ihres politischen Gewichts in der Familie bzw. in der ehelichen Verbindung hatte, lässt sich jedoch nur schwer ermessen.
Wobei die Quellenlage diesbezüglich dürftig oder nur wenig erschlossen ist. Da wir anhand der uns zu Verfügung stehenden Quellen vor allem den öffentlichen Raum und damit auch nur die öffentlich sichtbare Hierarchie zwischen Mann und Frau rekonstruieren können, ist das tatsächliche Machtgefüge in der Familie aber nur schwer erkennbar.
Es kann vermutet werden, dass eine Frau mit steigendem politischem Gewicht auch in begrenztem Maße an Einfluss in der Familie gewann, jedoch beschränken sich die Fällte, in denen Frauen tatsächlich als politische Akteure auf der europäischen Bühne in Erscheinung traten, auf einige wenige Ausnahmen.
Nach der Heirat bestand die gesellschaftliche Funktion von Frauen - neben der als selbstverständlich angesehenen Aufgabe der Haushaltsführung etc - in der Produktion, vor allem männlicher, Nachkommen und der Erhaltung der Familiendynastie.
Ein interessanter Aspekt ist auch die Umsetzung des katholischen Eherechts in einer adeligen Verbindung. Da die Frau in erster Linie aus politischen Gründen heiratete bzw. verheiratet wurde, muss die Freiwilligkeit der Ehe doch stark angezweifelt werden.
Das Prinzip der Heirat aus dynastischen bzw. ökonomischen Gründen zieht sich durch alle geschellschaftliche Schichten, große Unterschiede zeigen sich jedoch in der Dauerhaftigkeit der Ehe. Wo Ehen der gemeinen Bevölkerung in der Regel starr und unauflöslich waren, war es durchaus an der Tageordnung, Verbindungen im Adel wieder aufzulösen und Frauen erneut zu verheiraten. Zeitgenössische Quellen nennen hier zwar regelmäßig die Kinderlosigkeit einer Verbindung als Grund für deren Auflösung, allerdings liegt die Vermutung nahe, dass auch hier politische Motive der reale Grund waren.
[Julia Hörmann-Thurn und Taxis: Margarete „Maultasch“ – Zur Lebenswelt einer Landesfürstin und anderer Tiroler Frauen des Mittelalters, Wagner Innsbruck, 2006]

Frauen in der Welt der Klöster und Stifte
Schon relativ bald nach der flächendeckenden Ausbreitung des Christentums wurden neben den Männern vorbehaltenen Klöstern vor allem im Hochmittelalter zahlreiche Stifte und später auch Klöster für Frauen gegründet.
Da Frauen nicht als selbststständig handelnde Subjekte in der Öffentlichkeit auftreten konnten, war ihnen auch der Zugang zu den wenigen Schulen und den weitverstreuten Universitäten verwehrt. Daher waren Stifte und Klöster die einzigen Bildungseinrichtungen, die sie besuchen konnten. Während die Klöster für einen dauerhaften Verbleib in der Regel das Nonnengelübe forderten, ermöglichten viele Stifte eine Ausbildung der Mädchen ohne eine dauerhafte Zukehr zu Armut und Ehelosigkeit. Der Eintritt in ein Stift oder ein Kloster war mit großzügigen Schenkungen oder Spenden von den Familien der Mädchen und Frauen verbunden, daher blieb dieser Bildungsweg auf wohlhabende, bis zur Herausbildung des Bürgertums im Spätmittelalter normalerweise adelige Frauen beschränkt. Klöster oder Stifte stellten zudem für adelige Familien eine Möglichkeit dar, nicht erbberechtigte Töchter langfristig unterzubringen.
Anders als in den weltlichen patriarchalischen Familienstrukturen konnten die adeligen Frauen dort auch in künstlerischen Bereichen (Musik, Literatur) oder in der Fürsorge für Arme und Kranke tätig werden. Mit dem im Laufe des Mittelalters häufig stark anwachsenden Vermögen der Klöster und Stifte nahm auch der weltliche, sprich politische, Einfluss vor allem ihrer Führungspersönlichkeiten zu. Bekanntestes Beispiel für eine solche Adelige, die auf diesem Wege Ansehen und Einfluss erlangte, dürfte wohl Hildegard von Bingen sein. Als zehntes Kind edelfreier Eltern wurde sie zunächst Nonne und gründete später das Kloster Rupertsberg, wo sie zahlreiche Werke zu Medizin, Biologie und Musik verfasste und großen Einfluss erlangte.
Die überlieferten Schriftstücke belegen eine umfangreiche Korrespondenz, sowohl mit bedeutenden kirchlichen als auch weltlichen Herrschern.
[Heinrich Schipperges: Hildegard von Bingen, C.H.Beck, 2001]

Frauen als Bürgerinnen der spätmittelalterlichen Städte
Mit zunehmendem Wachstum der Städte vor allem im Spätmittelalter änderte sich auch die Art und Weise, in der die Menschen in diesen Städten zusammenlebten.
Wo auf dem Land noch mehrere Generationen eine Großfamilie bildeten, die gemeinsam wohne, lebte und arbeitete, bildet die Kleinfamilie die überwiegende Lebensform in den Städten. Für die Frau, die normalerweise den Haushalt führte, bedeutete dies vor allem, dass deutlich weniger Personen versorgt werden mussten, da neben den Kindern und eventuell noch den Großeltern in der Regel keine weiteren Familienteile im Haushalt lebten.
In den Handwerker- und Händlerfamilien war es üblich, dass die Ehefrauen ebenfalls im Betrieb mitarbeiteten. Diese Abkehr von der Selbstversorgung der bäuerlichen Lebenswelt hat vermutlich ihre Ursache in der steigenden Spezialisierung der Handwerker. In den gut versorgten Städten war es billiger, wenn die Frau im Betrieb mitarbeitete und man Alltagsgegenstände zukaufte, die im ländlichen Haushalt noch selbst hergestellt wurden.
Zwar war die Mündigkeit der Ehefrau begrenzt. So durfte zum Beispiel nach dem Augsburger Stadtrecht aus der Mitte des 14. Jahrhunderts eine Ehefrau nur einen festgelegten Geldbetrag selbstständig, also ohne Einverständnis des Mannes, ausgeben. Jedoch war es den Frauen erlaubt, auf dem Markt in Abwesenheit des Mannes Handel zu treiben, produzierte Güter zu verkaufen etc. Außerdem ging mit diesem – eingeschränkten – Handelsrecht auch das Recht einher, vor Gericht als selbstständige Person aufzutreten und Zeugnis abzulegen. Beides waren bezüglich der Selbstständigkeit der Frau enorme Fortschritte, die es im Mittelalter so vorher nicht gegeben hatte. Die Stadt Memmingen legte sogar in ihrem Marktrecht fest, dass die Frau auf dem Markt dem Manne gleichzustellen sei. Ebenso legte das bayrische Stadtrechtsbuch von 1347 fest, dass die Frau vor Gericht dem Manne ebenbürtig sei, jedoch mit der Einschränkung, dass sie ihren Besitz und ihr Erbe nicht ohne seine Zustimmung veräußern dürfe.
Mit der Zeit wurden sogar Handwerkszünfte für Frauen geöffnet, so dass diese selbst ein Handwerk erlernen konnten.
Je nach Stadt unterschieden sich die den Frauen zugestandenen Rechte deutlich, so wie es generell große Abweichungen der einzelnen Stadtrechte gab. Allen gemein ist aber, dass die Frauen als Bürgerinnen der Stadt zumindest in gewissem Maße als Rechtspersonen anerkannt wurden und sich im Falle des Todes oder der Schuldnerflucht des Mannes (was laut Urteilskatalogen der Städte durchaus häufiger vorkam) selbst weiter versorgen konnten. Von der Hansestadt Lübeck ist zum Beispiel eine recht hohen Zahl von Händlerinnen belegt, meist Witwen, die nach dem Tod des Mannes das Handelsgewerbe dauerhaft weiterführten.


Fazit
Die aufgeführten „Kategorien“ erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso finden sich in der zeitlichen und räumlichen Breite des Mittelalters zahlreiche temporäre oder lokale Sonderfälle, die im Einzelnen stark von den hier genannten Gegebenheiten abweichen können.
Exemplarisch ergibt sich jedoch ein Überblick über die verschiedenen Rollen, die Frauen in der mittelalterlichen Gesellschaft einzunehmen möglich war.
Zusammenfassend zeigt sich durch alle Schichten hindurch eine große Diskrepanz zwischen dem großen Aufgabenbereich, den Frauen in der Familie auszufüllen hatten und den Freiheiten oder Möglichkeiten der Lebensgestaltung, die ihnen zugestanden wurden.
Frauen waren in erheblichem Maß durch die Dominanz der Männer, sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft, die ihnen ihre Rolle vorschrieb, in der Entwicklung autochtoner Lebensentwürfe behindert.
Im Rahmen der Welt der Stifte und Klöster als mehr oder minder männerfreier Nische oder auch in den zum Ende des Mittelalters wachsenden Stadtstrukturen zeigt sich aber, dass Frauen es wohl verstanden, die kleinen Freiräume nutzen und sich ihren Platz in der sie umgebenden Gesellschaft eroberten.  
Florian Fischer / November 2011